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   BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R   

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https://dejure.org/2013,17634
BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R (https://dejure.org/2013,17634)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 5 SGB 11, § 112 Abs 1 SGB 11, § 112 Abs 2 SGB 11, § 113 SGB 11, § 113a SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der "Pflege-TÜV" muss hingenommen werden - da eine Klagemöglichkeit besteht; Berechtigung zur Veröffentlichung von zukünftigen Pflege-Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 115 Abs. 1a
    Berechtigung zur Veröffentlichung von zukünftigen Pflege-Transparenzberichten in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung zukünftiger Pflege-Transparenzberichte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pflege-TÜV - Pflegeheime werden weiter benotet

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Prüfberichte dürfen ins Internet

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Dabei weist das BVerfG dem Gesetzgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung seiner Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, den es je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang als überprüfbar ansieht (vgl nur BVerfGE 110, 141, 157 mwN) .

    Selbst bei für die Berufsfreiheit erheblich schwerer wiegenden objektiven Berufszugangsvoraussetzungen besteht unter Berücksichtigung der Wertungs- und Prognosespielräume des Gesetzgebers Anlass zur Beanstandung seiner Einschätzung der einer Regelung zugrundeliegende Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts von Verfassungs wegen nur, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widerspricht, sodass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben kann (stRspr vgl etwa BVerfGE 110, 141, 158; BVerfGE 126, 112, 141 = SozR 4-1100 Art. 12 Nr. 21 RdNr 96, jeweils mwN) .

    Soweit er dem nachkommt (vgl dazu Punkt 4.f) , müssen die Betroffenen jedenfalls für eine Übergangszeit Mängel hinnehmen, die der Einrichtung eines Prüfverfahrens immanent sind, solange die jeweils in Frage stehende Bewertung nicht auf unzutreffenden Grundlagen beruht und mindestens insgesamt als vertretbar anzusehen ist (zur Beobachtungspflicht des Gesetzgebers vgl etwa BVerfGE 110, 141, 169 mwN; zu den materiellen Anforderungen an staatlich veranlasstes Informationshandeln vgl BVerfGE 105, 252, 273) .

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Ungeachtet der grundsätzlichen Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG zum Informationshandeln staatlicher Behörden (vgl etwa Murswiek, DVBl 1997, 1021 ff; Huber, JZ 2003, 290 ff; Schoch, NVwZ 2011, 193 ff; Dreier, Die Verwaltung 36 , S 105, 129 ff) verlässt die Transparenzberichterstattung nach § 115 Abs. 1a SGB XI den Bereich der bloßen Unterrichtung über Tatsachen, den das BVerfG in der sog Glykol-Entscheidung nicht der Beeinträchtigung des Gewährleistungsbereichs der Berufsfreiheit zugerechnet hat, solange sie im Rahmen einer staatlichen Aufgabe, unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung und fehlerfrei erfolgt (vgl BVerfGE 105, 252 ff) .

    Soweit er dem nachkommt (vgl dazu Punkt 4.f) , müssen die Betroffenen jedenfalls für eine Übergangszeit Mängel hinnehmen, die der Einrichtung eines Prüfverfahrens immanent sind, solange die jeweils in Frage stehende Bewertung nicht auf unzutreffenden Grundlagen beruht und mindestens insgesamt als vertretbar anzusehen ist (zur Beobachtungspflicht des Gesetzgebers vgl etwa BVerfGE 110, 141, 169 mwN; zu den materiellen Anforderungen an staatlich veranlasstes Informationshandeln vgl BVerfGE 105, 252, 273) .

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Damit greifen die zuständigen Stellen unter Nutzung nur dem Staat zu Gebote stehender Mittel hoheitlichen Zwangs in die Außendarstellung von Einrichtungsträgern und somit in Rechtsgüter ein, die bei natürlichen Personen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und dem im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelnden Schutz der Selbstdarstellung zugeordnet werden (vgl etwa BVerfGE 114, 339, 346 mwN).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Ob diese verfassungsrechtliche Schutzfunktion bei juristischen Personen des Privatrechts auch unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG abzuleiten ist, kann hier offenbleiben (vgl zur Frage allgemein der Erstreckung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf juristischen Personen des Privatrechts BVerfGE 106, 28, 42 mwN).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Der verfassungsrechtlich eingeräumte Rahmen wird gewahrt, wenn die zu beurteilenden Vorschriften durch vernünftige Erwägung des Gemeinwohls legitimiert sind sowie Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (stRspr, vgl nur BVerfGE 123, 186, 238 f = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 165, mwN) .
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Von einer Wiederholungsgefahr ist nicht auszugehen, weil kein Anhalt dafür besteht, dass ein gleichartiger Streitfall mit ähnlichen Prüfumständen und einem vergleichbaren Bewertungsstreit erneut auftreten könnte (vgl hierzu BSG vom 8.11.2011 - B 1 KR 19/10 R - BSGE 109, 212 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 19 und vom 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 - BSGE 108, 206 SozR 4-2500 § 33 Nr. 34; BSG SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 RdNr 22) .
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Selbst bei für die Berufsfreiheit erheblich schwerer wiegenden objektiven Berufszugangsvoraussetzungen besteht unter Berücksichtigung der Wertungs- und Prognosespielräume des Gesetzgebers Anlass zur Beanstandung seiner Einschätzung der einer Regelung zugrundeliegende Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts von Verfassungs wegen nur, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widerspricht, sodass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben kann (stRspr vgl etwa BVerfGE 110, 141, 158; BVerfGE 126, 112, 141 = SozR 4-1100 Art. 12 Nr. 21 RdNr 96, jeweils mwN) .
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Sozialversicherung iS des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG ist als weit gefasster Gattungsbegriff zu verstehen, für den alle Beitrags- und Leistungsaspekte bestimmend sind (vgl BVerfGE 114, 196, 221 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 49) .
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Schließlich brauchte nachgängiger Rechtsschutz auch nicht deshalb gewährt zu werden, weil wegen des Gewichts der beanstandeten Grundrechtsverletzung andernfalls die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 S 1 GG verletzt worden wäre und die Klägerin ein entsprechendes Rehabilitätsbedürfnis gehabt haben könnte; eine solche Intensität (vgl etwa BVerfGE 104, 220, 234 ff) kam den streitigen Beanstandungen - abgesehen davon, dass sie ohnehin unveröffentlicht geblieben sind - ersichtlich nicht zu.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R
    Die Übertragung originärer Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung auf die zuständigen Spitzenverbände hat bereits das BVerfG als unbedenklich angesehen (BVerfGE 106, 275, 305 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2 S 22 f) , für die gesetzliche Krankenversicherung zieht das BSG die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsetzung durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 SGB V ebenfalls nicht mehr grundlegend in Zweifel (BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12, RdNr 14 mwN - LITT; BSGE 104, 95 = SozR 4-2500 § 139 Nr. 4, RdNr 18 mwN; BSGE 107, 287 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 4, RdNr 33) .
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeldbezieher - Abruf von Pflegeeinsätzen auch bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 10 P 10/10

    Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 69/11

    Unterlassungsklage und Feststellungsklage gegen Vollstreckung aus einem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2010 - L 27 P 14/10

    Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweiliger Rechtsschutz; Unterlassung; Frist

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

  • LSG Hessen, 28.10.2010 - L 8 P 29/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.07.2011 - L 4 P 44/10

    Transparenzbericht erfolgreich blockiert

  • LSG Bayern, 30.03.2010 - L 2 P 7/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • SG Münster, 20.08.2010 - S 6 P 111/10

    Pflegenoten rechtswidrig

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - L 27 P 75/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • SG München, 13.01.2010 - S 19 P 6/10

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • SG Frankfurt/Main, 23.03.2010 - S 18 P 16/10

    Vereinbarkeit der Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfung einer

  • SG Augsburg, 29.01.2010 - S 10 P 105/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

  • SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11

    Die Veröffentlichung eines Prüfungsergebnisses des MDK auf dem

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    Es muss dargelegt werden, dass das Abwarten einer für die Zukunft (möglicherweise) zu gewärtigenden Beeinträchtigung mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre bzw ein gerade auf die Inanspruchnahme eines vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse besteht, das regelmäßig nicht gegeben ist, wenn und solange der Kläger auf den nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl BSG Urteil vom 16.5.2013 - B 3 P 5/12 R - SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9; BSG Urteil vom 24.7.2013 - B 3 P 4/02 R - BSGE 91, 174, 176 = SozR 4-3300 § 37 Nr. 1, RdNr 7; vgl auch BVerwG Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7/13 - RdNr 12 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - L 1 KR 910/16

    Anspruch auf Erlass bzw. Niederschlagung einer Forderung von Beiträgen zur

    Vorbeugender Rechtsschutz setzt jedoch ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis voraus und kommt nur dann in Betracht, wenn das Abwarten einer für die Zukunft möglicherweise zu gegenwärtigenden Beeinträchtigung für die Betroffenen mit unzumutbaren Rechtsschutzeinbußen verbunden wäre (siehe hierzu BSG, Urt. v. 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R -, juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    § 131 Abs. 1 S. 3 SGG betrifft in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich zwar nur unzulässig gewordene Anfechtungsklagen, ist aber auf andere Klagearten analog anzuwenden, unter anderem auf allgemeine Leistungsklagen (vgl. BSG Urteile vom 18.05.2011, B 3 P 5/10 R, Rn. 33, juris; und vom 16.05.2013, B 3 P 5/12 R, Rn. 13, juris; vgl. auch Urteil vom 13.09.2005, B 2 U 21/04 R, Rn. 16, juris).
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